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   BSG, 08.06.1993 - 1 RK 17/92   

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BSG, 08.06.1993 - 1 RK 17/92 (https://dejure.org/1993,1324)
BSG, Entscheidung vom 08.06.1993 - 1 RK 17/92 (https://dejure.org/1993,1324)
BSG, Entscheidung vom 08. Juni 1993 - 1 RK 17/92 (https://dejure.org/1993,1324)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 72, 261
  • NZS 1993, 450
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 07.05.1986 - 9a RVs 54/85

    Vergünstigungswesen - Anerkennung weiterer gesundheitlicher Merkmale -

    Auszug aus BSG, 08.06.1993 - 1 RK 17/92
    Dieser allgemeinen Umschreibung, die in ähnlicher Form auch in den Richtlinien wiederkehrt (Nr. 5.2 aaO), ist im Grundsatz zu folgen; sie entspricht der Rechtsprechung zu § 35 Abs. 1 Satz 2 BVG , wonach die Unfähigkeit zur Ausübung einzelner Verrichtungen keinesfalls genügt; vielmehr ist Maßstab für die Prüfung der (dort geforderten außergewöhnlichen) Pflegebedürftigkeit das Verhältnis der Funktionsdefizite zu der Gesamtheit der gewöhnlichen Verrichtungen (BSG SozR 3100 § 35 Nr. 16 S. 58 mwN), so daß als Schwerpflegebedürftige i.S. von § 53 SGB V grundsätzlich nur Personen in Betracht kommen, die hinsichtlich der Befriedigung ihrer Grundbedürfnisse weitaus überwiegend der Hilfe anderer bedürfen (Höfler in KassKomm, § 53 SGB V RdNr. 22).
  • BSG, 10.03.2011 - B 3 KR 9/10 R

    Krankenversicherung - Anerkennung eines elektronischen Produkterkennungssystems

    Ungeachtet der unterschiedlichen Zielsetzung der GKV (Bewältigung von Krankheit und ihren Folgen) und der gesetzlichen Pflegeversicherung (partielle Abdeckung des Risikos der Pflegebedürftigkeit) werden mit den in § 14 Abs. 1 und 4 SGB XI genannten gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens Bereiche bezeichnet, die für die physische Existenz des Menschen unerlässlich sind und die der Erfüllung seiner Grundbedürfnisse, einschließlich der auf die Person bezogenen hauswirtschaftlichen Versorgung, dienen (BSGE 72, 261, 263 = SozR 3-2500 § 53 Nr. 2 S 9) .
  • BSG, 23.06.1993 - 9a RVs 1/91

    Nachteilsausgleich - Merkzeichen H - Gehörlosigkeit - Kommunikationsstörung -

    Die Hilfsbedürftigkeit in einem entscheidenden und zentralen Punkt kann ausreichen, wenn dieser Hilfebedarf für die gesamte Lebensführung prägend ist (so auch zur KV und zum Begriff der Schwerpflegebedürftigkeit: BSG 1. Senat in den Urteilen vom 8. Juni 1993 - 1 RK 43/92 und BSGE 72, 261 = SozR 3-2500 § 53 Nr. 2).
  • BSG, 30.09.1993 - 4 RK 1/92

    Schwerpflegebedürftigkeit - Feststellungsurteil - Richtlinie - Abgrenzung

    Der Inhalt dieser Richtlinien ist daher für die Gerichte rechtlich nicht bindend; sie sind aber als (verwaltungsinterne) Gesetzeskonkretisierung durch den "Erstinterpreten des Rechtssatzes" (Paul Kirchhof, Gleichheit in der Funktionenordnung, in: Isensee/Kirchhof, Herausgeber, Handbuch des Staatsrechts, Bd V, § 125 Rz 18, 20 ff mwN) zur Vermeidung von Ungleichbehandlungen für die Gerichte beachtlich, soweit sie mit dem Gesetz vereinbar und - gemessen an allgemeinen Erfahrungssätzen und generellen Tatsachen - sachlich vertretbar sind (in diesem Sinne wohl auch BSG, Urteil vom 8. Juni 1993 - BSGE 72, 261 = SozR 3-2500 § 53 Nr. 2 "Als Anhaltspunkte für die Auslegung des Begriffs der Schwerpflegebedürftigkeit mit heranzuziehen").

    Der 1. Senat des BSG (Urteile vom 8. Juni 1993 - 1 RK 17/92 = SozR 3-2500 § 53 Nr. 2 und 1 RK 43/92) hat bereits klargestellt, daß es sich bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens um sinnvoll und kontrolliert vollzogene Handlungen einer gesunden, mit dem Versicherten gleichaltrigen Person handelt.

    "Hauswirtschaftliche Versorgung" bedeutet die Hilfe bei der Weiterführung des Haushalts, soweit die Verrichtungen auf die Person des Versicherten bezogen sind (BSG, Urteil vom 8. Juni 1993 - 1 RK 17/92 = SozR 3-2500 § 53 Nr. 2).

  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2014 - L 4 P 5119/11

    Soziale Pflegeversicherung - Verhinderungspflege im Ausland

    Die Verhinderungspflege verfolge das Ziel, die durch die Einschaltung einer Ersatzpflegeperson, eines ambulanten Pflegedienstes oder durch einen vorübergehenden Aufenthalt in einem Pflegeheim entstehenden zusätzlichen Aufwendungen abzudecken (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 8. Juni 1993 - 1 RK 17/92 - in juris).

    Bei Inanspruchnahme von Leistungen der Ersatzpflege liege die Voraussetzung des § 37 Abs. 1 Satz 2 SGB XI, die Pflege mit Hilfe des Pflegegeldes sicherzustellen, nicht mehr vor (BSG, Urteil vom 8. Juni 1993 - 1 RK 17/92 - a.a.O.).

  • BSG, 14.12.1994 - 3 RK 14/94

    Pflegegeld - Zeitaufwand - Kinder - geistige Behinderung - Down-Syndrom -

    "Schwerpflegebedürftigkeit" ist, wie der Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des 1. und 4. Senats des BSG (SozR 3-2500 § 53 Nr. 2 und 4) bereits wiederholt (SozR 3-2500 § 53 Nr. 5 und 6; Urteile vom 9. März 1994, 3/1 RK 7/93 Die Leistungen 1995, 35; und 3/1 RK 44/93 Die Leistungen 1995, 31 sowie Urteile vom 14. September 1994, 3/1 RK 19/93 und 3/1 RK 35/93) dargelegt hat, ein gerichtlich voll überprüfbarer Rechtsbegriff.

    Der Gesetzgeber hat den in § 53 SGB V erstmals verwandten Begriff der Schwerpflegebedürftigkeit bewußt selbständig definiert (BSG SozR 3-2500 § 53 Nr. 2).

    Das LSG wird zum Hilfebedarf bei den Katalogtätigkeiten folgendes zu beachten haben: Ein zusätzlicher Pflegebedarf im Vergleich zu gleichaltrigen gesunden Kindern kann nicht nur durch körperliche, sondern auch durch geistige Defizite begründet sein (BSG SozR 3-2500 § 53 Nr. 2 und 6).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.04.2020 - L 4 KR 225/18
    Dabei sei die Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 8. Juni und vom 30. September 1993 - B 1 RK 17/92 und B 4 RK 1/92) in die Beurteilung eingeflossen.

    Nach der seinerzeit vorliegenden Stellungnahme des MDK seien die medizinischen Voraussetzungen für das Vorliegen von Schwerpflegebedürftigkeit auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 8. Juni 1993 - 1 RK 17/92 und vom 30. September 1993 - 4 RK 1/92) nicht gegeben.

    Nach der seinerzeit vorliegenden Stellungnahme des MDK seien die medizinischen Voraussetzungen für das Vorliegen von Schwerpflegebedürftigkeit auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 8. Juni 1993 - 1 RK 17/92 und vom 30. September 1993 - 4 RK 1/92) nicht gegeben.

    Nach der seinerzeit vorliegenden Stellungnahme des MDK seien die medizinischen Voraussetzungen für das Vorliegen von Schwerpflegebedürftigkeit auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 8. Juni 1993 - 1 RK 17/92 und vom 30. September 1993 - 4 RK 1/92) nicht erfüllt gewesen.

  • BSG, 09.02.1994 - 1 RK 45/92

    Schwerstpflegebedürftige - Pflegekatalog

    Gehört der Behinderte einer Gruppe an, der Pflegezulage nach den Stufen 4 bis 6 des § 35 BVG zusteht, wie dies bei Querschnittlähmung mit Mastdarm- und Blasenlähmung der Fall ist, so ist der konkret festzustellende Hilfebedarf, wenn er 9 oder mehr dieser Verrichtungen betrifft, in der Regel als sehr hoch zu bewerten (Fortführung von BSGE 72, 261 = SozR 3-2500 § 53 Nr. 2).

    Der Senat kann aufgrund des festgestellten Sachverhalts nicht abschließend beurteilen, ob Schwerpflegebedürftigkeit iS des § 53 Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch -(SGB V) vorliegt, wie sie nach Erlaß des Berufungsurteils vom 6. November 1992 in den Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 8. Juni 1993 - 1 RK 17/92 - (SozR 3-2500 § 53 Nr. 2) und vom 30. September 1993 - 4 RK 1/92 - umschrieben wurde.

    Der 1. Senat hat in dem eingangs angeführten Urteil vom 8. Juni 1993 (aaO), das ebenfalls eine Querschnittslähmung mit Mastdarm- und Blasenlähmung betrifft, entschieden, daß die Zugehörigkeit zu einer Behindertengruppe, der die Pflegezulage des § 35 Bundesversorgungsgesetz (BVG} nach den Stufen 4 bis 6 zusteht, wie das bei der Gruppe der Querschnittsgelähmten mit Blasen- und Mastdarmlähmung der Fall ist, ein Anzeichen für das Vorliegen von Schwerpflegebedürftigkeit sei. Der 4. Senat hat in seinem Urteil vom 30. September 1993 (aaO) die für die Beurteilung der Schwerpflegebedürftigkeit erforderlichen Tatsachenfeststellungen unabhängig von einer Zugehörigkeit zu einer der genannten Behinderungsgruppen nach Maßgabe des Pflegebedarfs im Tagesablauf umschrieben.

  • BSG, 14.12.1994 - 3 RK 9/94

    Schwerpflegebedürftigkeit bei Kleinkindern

    "Schwerpflegebedürftigkeit" ist, wie der Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des 1. und 4. Senats des BSG (SozR 3-2500 § 53 Nr. 2 und 4) bereits wiederholt (SozR 3-2500 § 53 Nrn 5 und 6; Urteile vom 9. März 1994, 3/1 RK 7/93 und 44/93; Urteile vom 14. September 1994, 3/1 RK 19/93 und 3/1 RK 35/93) dargelegt hat, ein gerichtlich voll überprüfbarer Rechtsbegriff.

    Diese Erwägungen können ohne weiteres auf die Beurteilung von Schwerpflegebedürftigkeit bei Kindern nach § 53 SGB V übertragen werden; denn diese Regelung hat insoweit wesentliche Elemente aus § 69 Abs. 3 BSHG übernommen (vgl hierzu auch BSG SozR 3-2500 § 53 Nr. 2).

  • BSG, 08.03.1995 - 9 RVs 5/94

    Nachteilsausgleich 'H' - Hilflosigkeit - geistige Behinderung -

    Auf den denkbaren Ausnahmefall einer die gesamte Lebensführung prägenden Hilfsbedürftigkeit in einem entscheidenden und zentralen Punkt (vgl dazu für die Krankenversicherung BSGE 72, 261, 265 = SozR 3-2500 § 53 Nr. 2 und zum Schwerbehindertenrecht BSGE 72, 285, 290 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 6) brauchte hier nicht eingegangen zu werden.
  • BSG, 29.11.1995 - 3 RK 18/94

    Art und zeitlicher Umfang der Hilfe bei den Verrichtungen des täglichen Lebens im

    Querschnittsgelähmte Schwerbehinderte mit einer Blasen- und Mastdarmlähmung seien im Sinne einer typisierenden Einordnung unabhängig von Besonderheiten des Einzelfalls als schwerpflegebedürftig anzusehen; dies sei aus dem Urteil des 1. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) - 1 RK 17/92 - vom 8. Juni 1993 (SozR 3-2500 § 53 Nr. 2) zu folgern.

    Schon der 1. Senat des BSG hat mit Urteil vom 8. Juni 1993 - 1 RK 17/92 - (SozR 3-2500 § 53 Nr. 2), auf das der Kläger sich ausdrücklich berufen hat und das ebenfalls einen unter einer Querschnittslähmung mit Mastdarm- und Blasenlähmung leidenden Versicherten betraf, entschieden, daß das Vorliegen von Schwerpflegebedürftigkeit revisionsgerichtlich überprüfbar ist.

  • LSG Hessen, 08.03.1994 - L 4 V 795/92

    Schwerbehindertenrecht - Nachteilsausgleich H - geistig Behinderter - mangelnde

  • BSG, 09.03.1994 - 1 RK 7/93

    Pflegegeld für schwerpflegebedürftigen Behinderten auch bei Vollzeitarbeit in WfB

  • BSG, 09.03.1994 - 1 RK 12/93

    Anspruch auf Pflegegeld der Krankenkassen

  • LSG Hessen, 23.09.1993 - L 14/1 KR 99/93

    Krankenversicherung - Schwerpflegebedürftigkeit - Grundbedürfnisse des täglichen

  • BSG, 27.03.1996 - 3 RK 17/95

    Voraussetzungen für das Vorliegen von Schwerpflegebedürftigkeit - Bestimmung der

  • BSG, 14.12.1994 - 3 RK 7/94

    Feststellung der Pflegebedürftigkeit bei einem unter dem Down-Syndrom leidenden

  • BSG, 14.09.1994 - 1 RK 19/93

    Anspruch auf Pflegegeld wegen Schwerpflegebedürftigkeit - Berücksichtigung eines

  • BSG, 09.03.1994 - 1 RK 44/93

    Begriff der Schwerpflegebedürftigkeit - Anspruch eines Schwerbehinderten auf

  • BSG, 08.06.1993 - 1 RK 43/92

    Gewährung von Erholungsurlaub an den Pfleger eines Schwerstpflegebedürftigen in

  • BSG, 14.12.1994 - 1 RK 65/93

    Isolierte Feststellung - Schwerstpflegebedürftigkeit - Rechtsschutzinteresse

  • OVG Niedersachsen, 09.08.1995 - 2 L 4442/93

    Dienstunfallversorgung; Pflegegeld; Umfang des Pflegeaufwands

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